-Wie ich arbeite und was es kostet-

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der gemeinsamen Klärung des Ablaufs der benötigten Beratung, der Gestaltung des Beratungs- und Therapieprozesses  und der Gesamtkosten.

         Dauer:    ca. 45 Minuten

         Kosten:   25 Euro

 

Sollte sich für Sie kein weiterer Beratungsbedarf ergeben, entfällt das Honarar.

Dauer

Die Dauer der einzelnen Sitzungen richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und entspricht einem zeitlichen Umfang zwischen 60 bis 90 Minuten.

Durch das lösungsorientierte Arbeiten in der Systemischen Einzeltherapie, Familientherpapie, Paartherapie und in der Psychologischen Beratung können schon nach wenigen Terminen Veränderungen deutlich wahrgenommen werden- für Sie, Ihrem Kind oder Ihrem Umfeld.

Hierzu sprechen wir zu Beginn der Beratung bzw. Therapie den zeitlichen Umfang der ersten Sitzungen miteinander ab. Danach entscheiden Sie über den weiteren noch notwendigen Beratunsgbedarf.

Die Verfahren Kunsttherapie, Autogenes Training und Katathym- imaginatives Verfahren können nach dem Erstgespräch auch einzeln gebucht werden.

 

 

Sozialberatung

Die Dauer und die Kosten der Sozialberatung sind abhängig von dem Umfang der Beratung und werden im  Erstgespräch miteinander abgestimmt.

In diesem Fall ist das Erstgespräch kostenfrei.

           

 

Es lohnt sich Geld in das eigene Wohlbefinden und die Gesundheit zu investieren !

 

Ihnen wird zeitnah ein Termin angeboten – ohne lange Wartezeiten. So erhalten Sie schnell Unterstützung, wenn Sie sie brauchen.

Es finden nur so viele Sitzungen statt, wie tatsächlich notwendig sind, um gemeinsam das vereinbarte Ziel möglichst rasch zu erreichen.

Ihre Anonymität ist gewährleistet- Ich unterliege keiner Berichtspflicht gegenüber Krankenkassen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen. Ihre Krankengeschichte bleibt somit vertraulich und wird nicht aktenkundig.

Für Privatversicherte-  In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung können die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen (z. B. Arztkosten) geltend gemacht werden.